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Mindestsicherung: Deckelung möglich & faires Signal an Arbeitende

Im Rahmen einer Pressekonferenz mit Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Matzal und dem Sozialsprecher der ÖVP im Nationalrat, August Wöginger, präsentierte Soziallandesrätin Mag. Barbara Schwarz ein Gutachten zu Mindestsicherung. Aus diesem geht klar hervor: Eine Deckelung der Leistung bei 1.500 Euro, wie es die ÖVP fordert, ist rechtlich möglich.

"Wir haben diesen Auftrag für ein rechtliches Gutachten vergeben, damit im Bereich der Deckelung endlich Klarheit herrscht. Alle bisherigen Gutachten haben keine zufriedenstellende oder für die Diskussion hilfreiche Beurteilung abgegeben und in den aktuellen Verhandlungen mit dem Sozialminister nur zu Placebo-Lösungsvorschlägen geführt. Nun müssen wir rasch weg von einer blockierenden Neiddebatte zu einer konstruktiven Leistungsdebatte kommen und gemeinsam ein Modell im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entwickeln. Wir brauchen ein faires Signal gegenüber Arbeitenden, die Tag für Tag ihre Leistung bringen. Genau diese Leistung muss sich lohnen, alles andere wäre unsozial“, so Landesrätin Schwarz, die die Stellungnahme in der nächsten Verhandlungsrunde mit den LandessozialreferentInnen und dem Sozialminister einbringen und als Grundlage für die weiteren Verhandlungen nutzen möchte.

Deckelung verfassungsrechtlich unbedenklich

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal zitierte aus seiner Stellungnahme und bestätigte die rechtliche Möglichkeit einer Begrenzung der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung: "Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in Österreich kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes subjektives Recht auf Existenzsicherung besteht. Beim aktuellen System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung kann es in Bedarfsgemeinschaften, in denen viele Kinder leben, zum Bezug von hohen Transferleistungen kommen. Vor allem dann, wenn der Bezug über längere Zeit erfolgt, können negative Arbeitsanreize die Folge sein. Damit besteht die Gefahr, dass eine entscheidende Zielsetzung der Mindestsicherung, nämlich die Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt, konterkariert wird. Gewährt man Mindestsicherung in diesen Bedarfsgemeinschaften nur bis zu einem zu definierenden Betrag als Transferleistung und deckt darüber hinausgehende Bedarfe durch Sachleistungen ab, wären diese negativen Anreize vermieden und der Aspekt der Arbeitsmarktaktivierung forciert. Eine derartige betragsmäßige Begrenzung der Transferleistung ist verfassungsrechtlich unbedenklich."

Sozialsprecher fordert soziale Gerechtigkeit ein

ÖVP-Sozialsprecher NAbg. August Wöginger dankte Niederösterreichs Landesrätin Mag. Barbara Schwarz für Ihren Einsatz bei der Reform der Mindestsicherung und stellte klar: „Unser Credo ist es, die Leute so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Mindestsicherung darf keinesfalls eine Dauerunterstützung sein. Unser Obmann und Vizekanzler hat die Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro klar als Ziel der weiteren Regierungsarbeit benannt. Wir pochen hier auf soziale Gerechtigkeit und auf die notwendige Balance zwischen der Leistung aus der Mindestsicherung und Einkommen aus Erwerbstätigkeit.“ 

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