Der Nationalrat und der Bundesrat haben beschlossen, dass Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberufliche unterstützende Personen gewährt werden, von allen bundesgesetzlichen Abgaben bis zu einer Höhe von 1.000,48€ befreit sind. Die bisherige Grenze lag bei 537,78€. Das bedeutet weiter, dass die Aufwandsentschädigung nicht auf die Ausgleichszulage und Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen sind.
„Diese Novelle bringt eine enorme Erleichterung für die Gemeinden und vor allem für die Freiwilligen, die sich im Kampf gegen die Corona Pandemie für das Gemeinwohl engagieren. Immer wieder wurden wir von den Entscheidungsträgern in den Gemeinden auf diese Problematik aufmerksam gemacht, und nach intensiven Gesprächen wurde der an uns herangetragene Wunsch erfüllt“, zeigt sich Labg. Hermann Hauer höchst zufrieden.
„Die Erhöhung der Freibetragsgrenze gilt auch rückwirken ab 1. März, so dass auch die unzähligen Helfer uns Tester profitieren, die bereits in den letzten Wochen über diese Grenze gekommen sind“, ergänzt Labg. Waltraud Ungersböck.
„Herzlichen Dank für die schnelle Lösung dieser Problematik, stellvertretend für alle Beteiligten bei Labg. Hermann Hauer, der sich intensiv für unsere vielen Freiwilligen im Bezirk eingesetzt hat!“ freuen sich Bgm. Evelyn Artner aus Schwarzau am Steinfeld uns Vbgm. Christa Tisch aus St. Egyden.