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Gastronomie: Entbürokratisierung bei "familienhafter Mitarbeit"

Eine Entbürokratisierungsmaßnahme ganz im Sinne von kleinen und mittelständischen Familienbetriebe hat der Nationalrat im Zusammenhang mit der "familienhaften Mitarbeit" in der Gastronomie beschlossen. Wirtschafts- und Tourismuslandesrätin Dr. Petra Bohuslav zeigt sich erfreut.

"Die Einigung zur 'familienhaften Mitarbeit', die nun erzielt wurde, ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer kleinen und mittelständischen Familienbetriebe in Gastronomie und Tourismus. Damit wurde eine Entbürokratisierungsmaßnahme gesetzt, die auch für Rechtssicherheit sorgt", begrüßt Bohuslav die im Parlament erzielte Einigung. 

Bislang immer wieder Probleme

Bisher gab es immer wieder Probleme, wenn in Betrieben Familienangehörige kurzfristig zur Abdeckung von Spitzen eingesprungen sind. Denn die aushelfenden Familienmitglieder wurden als Dienstnehmer eingestuft, was bürokratische und finanzielle Konsequenzen bedeuteten. Bisher fielen nur Partner, Kinder und (eingeschränkt) Eltern unter die Kategorie "familienhafte Mitarbeit".

Rasche & unbürokratische Aushilfe möglich

In der nunmehrigen Einigung wurde die Personengruppe um Eltern, Großeltern und Geschwister erweitert, sofern sie eine Pension oder Vergleichbares beziehen, sich in Ausbildung befinden oder selbst einer voll versicherten Tätigkeit nachgehen. "Wenn diese Familienmitglieder nun im Betrieb kurzfristig und unentgeltlich Aushelfen, liegt künftig kein Dienstverhältnis vor. Damit können sie nun rasch und unbürokratisch bei kurzfristigen Spitzen aushelfen. Für unsere familiär geführten kleinen und mittleren Gastronomie- und Tourismusbetrieben ist die Einigung eine wichtige Entscheidung vor dem Beginn der Sommersaison", so Landesrätin Dr.in Bohuslav, die hofft, dass weitere Entlastungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft auf Schiene gebracht werden.

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